New York (dpa)

Brisantes Enthüllungsbuch von Trump-Nichte ist erschienen

| 14.07.2020 07:59 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Das Enthüllungsbuch von Mary Trump ist nun ab dem 14. Juli im Handel - zwei Wochen früher als geplant.

Trotz des Widerstands aus der eigenen Familie ist das Enthüllungsbuch der US-Präsidentennichte Mary Trump erschienen. Das Buch der promovierten Psychologin, das ein vernichtendes Bild von US-Präsident Donald Trump zeichnet, kam am Dienstag in den USA in den Handel.

Donald Trumps jüngerer Bruder Robert Trump war in letzter Minute mit seinem Antrag gescheitert, vor einem Gericht in New York einstweilige Verfügungen zum Stopp der Veröffentlichung gegen die Autorin und gegen den Verlag Simon & Schuster durchzusetzen. Richter Hal Greenwald lehnte den Erlass solcher Verfügungen am Montag ab.

Zahlreiche US-Medien hatten bereits vorab aus dem Buch berichtet, in dem Mary Trump dem US-Präsidenten unterstellt, ein Narzisst zu sein. Donald Trump erfülle dafür alle Kriterien, schreibt Mary Trump demnach. Sie vergleicht ihren Onkel in dem Buch mit einem Dreijährigen, der wisse, dass er nie geliebt worden sei. Der Titel des 240 Seiten langen Buches lautet auf Deutsch: „Zu viel und nie genug - Wie meine Familie den gefährlichsten Mann der Welt erschuf“. In Deutschland bringt der Heyne-Verlag das Werk am 31. August auf den Markt.

In der Beschreibung des Verlags heißt es, Mary Trump zeichne ein „Porträt von Donald J. Trump und der toxischen Familie“, die ihn zu dem gemacht habe, was er heute sei: Ein Mann, „der jetzt die Gesundheit, die wirtschaftliche Sicherheit und das soziale Gefüge der Welt bedroht“. Mary Trump ist die Tochter von Donald Trumps ältestem Bruder Fred, der 1981 starb.

Robert Trump hatte die Klage gegen seine Nichte damit begründet, dass Mary Trump mit dem Buch gegen eine Vertraulichkeitsvereinbarung verstoße. Diese sei im Zusammenhang mit der Nachlassregelung ihres Großvaters geschlossen worden - also dem Vater des Präsidenten. Präsident Trump hat die geplante Veröffentlichung mit Verweis auf die Vertraulichkeitsvereinbarung als rechtswidrig bezeichnet.

Richter Greenwald befand nun, dass nur der finanzielle Aspekt zur Nachlassregelung vertraulich gewesen sei. Der Richter argumentierte außerdem, die Veröffentlichung zu untersagen, würde keinem Zweck dienen. Das Buch sei bereits in großer Stückzahl ausgeliefert worden. Zudem habe das Verfassungsrecht Vorrang über Verträge, insbesondere das Recht auf Redefreiheit aus dem Ersten Verfassungszusatz.

© dpa-infocom, dpa:200714-99-781466/5

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