Justiz

Kindesmissbrauch: Auricher Gericht prüft Sicherungsverwahrung

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 16.04.2021 19:41 Uhr | 0 Kommentare
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Muss ein 45-Jähriger, der bereits wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern im Gefängnis saß, in Sicherungsverwahrung? Darüber entscheidet das Auricher Landgericht im aktuellen Prozess gegen den Mann.

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