Gesundheit
Pflegeeinrichtungen auf dem Fehn: Wenige Ungeimpfte
Impfausweis, Zertifikat, Genesenennachweis oder ein Attest, dass die Impfung nicht empfohlen wird, müssen Mitarbeiter in der Pflege bald vorweisen, wenn sie weiter im Krankenhaus oder in Pflegeeinrichtungen arbeiten wollen. Foto: Pleul/dpa
Der Impfpflicht ab dem 15. März sehen die Einrichtungen gelassen entgegen: Viele Mitarbeiter sind schon seit langem geimpft. Es gibt aber auch Ausnahmen.
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