Gefängnisstrafe Vareler betrügt Aktionsgruppe „Kinder in Not“

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 26.12.2023 16:11 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Verhandelt wurde am Landgericht Oldenburg. Archivfoto: Fertig
Verhandelt wurde am Landgericht Oldenburg. Archivfoto: Fertig
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Eigentlich sollten die Einnahmen aus einer Angel-Aktion den „Kindern in Not“ zugutekommen – doch ein Vareler behielt das Geld lieber für sich. Das wurde aus der vom Verurteilten eingelegten Berufung.

Varel/Oldenburg - Obwohl die Aktionsgruppe „Kinder in Not“ den Erlös aus einer Angel-Veranstaltung erhalten sollte, ging sie leer aus: Der Veranstalter aus Varel hatte sich das Geld in die eigene Tasche gesteckt. Nun ist der 34-Jährige wegen Betruges zu sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das entsprechende Urteil des Amtsgerichts in Varel ist vor dem Oldenburger Landgericht in zweiter Instanz rechtskräftig geworden.

Gegen das Vareler Urteil hatte der Angeklagte Berufung eingelegt. Schon zu Beginn der Berufungsverhandlung hatte der Vorsitzende Richter Frederik Franz dem Vareler in Oldenburg aber erklärt, dass es mit einer Abänderung des ersten Urteils ganz bestimmt nichts werde. Der Angeklagte hatte verstanden: Er zog seine Berufung wieder zurück.

30 Vorstrafen wegen Betrugs

Was die Sache aus Sicht des Angeklagten so aussichtslos machte, ist der Umstand, dass er 30-mal wegen Betruges vorbestraft ist. Die früheren Strafen erstrecken sich noch bis Ende 2026. Danach folgt die Haft aus dem jetzigen Urteil.

Als der er die „Kinder in Not“ betrog, stand der Mann unter Bewährung. Auf Facebook hatte er ein Angel-Event angeboten, dessen Erlös an die „Kinder in Not“ gehen sollte. Die Geldgeber hatten gefragt, wann es mit dem gemeinnützigen Projekt losgehe. „Gar nicht“, hieß es dann.

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